1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für die entgeltliche Entgegennahme von motorisierten Fahrzeugen des Kunden (nachfolgend PKW) beim Flughafen Zürich (Abflugterminal) durch parknfly.ch GmbH (nachfolgend Firma), die zeitlich befristete Überlassung des PKW an die Firma zwecks Parkieren sowie die Rückgabe des PWK von der Firma an den Kunden.
2. Vertragsabschluss
2.1 Alle Angebote der Firma sind wenn nicht anders bezeichnet freibleibend und unverbindlich. ABG des Kunden werden von der Firma parknfly.ch GmbH nicht akzeptiert.
2.2 Der Kunde gibt der Firma mit der Buchungsanfrage und der anschliessenden Buchungsbestätigung (durch den Kunden) gegenüber der Firma ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Das kann geschehen über die Internetseite www.parknfly.ch oder telefonisch.
Der Vertrag kommt durch die Bestätigung durch die Firma zustande. Diese Bestätigung erfolgt in der Regel unmittelbar nach der Buchungsanfrage des Kunden.
Hat ein Dritter für den eigentlichen Kunden die Buchung getätigt, haftet der Dritte neben dem eigentlichen Kunden solidarisch für alle vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber der Firma.
Die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis stehen ausschliesslich dem Kunden zu und sind nur mit Zustimmung der Firma auf einem Dritten übertragbar.
3. Leistungsumfang
3.1 Parkservice
3.1.1 Die Firma stellt dem Kunden für den PKW einen nicht gegen Witterungseinflüsse geschützten Autoabstellplatz auf dem von der Firma betriebenen Parkplatzgeländen für die vereinbarte Dauer und zum vereinbarten Entgelt ausschliesslich zu Parkzwecken zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Autoabstellplatz. Der Kunde sichert zu, dass der PKW für die Dauer ab der Abgabe bis zur Rückgabe in fahrtauglichem Zustand ist. Sollte das Fahrzeug aus technischen oder anderen Gründen nicht fahren bzw. nicht fahren dürfen, hat der Kunde die nötigen Vorkehrungen zur Behebung dieses Zustandes auf eigene Kosten zu treffen.
Der Kunde versichert, dass der PKW sein Eigentum ist oder er es mit Einverständnis des Eigentümers benutzt und es keine Flüssigkeiten verliert. Verliert der PKW Flüssigkeiten und bemerkt dies die Firma, ist sie berechtigt, auf Kosten des Kunden en PKW so reparieren zu lassen, dass er keine Flüssigkeiten mehr verliert. Der Kunde anerkennt, diesen allfälligen Reparaturbetrag der Firma zu schulden.
3.1.2 Die Öffnungszeiten werden von der Firma festgesetzt und auf geeignete Weise bekannt gegeben. Diese Öffnungszeiten sind verbindlich und können von der Firma nach vorheriger Ankündigung einseitig geändert werden. Der Kunde hat gegenüber der Firma keine Ansprüche für den Fall, dass er den PKW nicht vertragsgemäss abgibt oder abholt oder die Öffnungszeiten nicht beachtet.
3.1.3 Das Überlassen des PKW an die Firma erfolgt auf ausschliessliche Gefahr des Kunden. Jegliche Gewährleistung und Haftung der Firma ist ausgeschlossen. Die Firma übernimmt keine Sorgfaltspflichten, insbesondere keine Bewachung oder Verwahrung des PKW. Zwecks Verschiebung des PKW ist die Firma bzw. sind deren Mitarbeiter berechtigt, mit dem PKW höchstens 30 Kilometer fahren. Der Kunde hat daraus gegenüber der Firma keine Ansprüche, insbesondere kein Recht auf Entschädigung.
3.2 Zusätzliche Dienstleistungen
Der Kunde kann die Firma mit deren Einverständnis beauftragen, weitere Leistungen wie Fahrzeugreinigung, Tanken usw. für den Kunden zu erbringen. Die Preise für solche zusätzliche Leistungen richten sich nach den Angaben der Firma. Entscheidet sich der Kunde für solche zusätzliche Leistungen, anerkennt er, den jeweiligen Preis für die Leistung (gemäss Angaben der Firma) der Firma zu schulden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen gemäss Ziffer 4.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die von der Firma angegebenen Preise sind verbindlich. Massgebend ist der in der Buchungsanfrage ausgewiesene und durch die Firma bei der Buchungsbestätigung bestätigte Preis. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die Bankverbindung der Firma lautet: Zürcher Kantonalbank, Konto-Nr. 1100-2270.147, Clearing-Nr. 700, IBAN CH 47 0070 0110 0022.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Preis bei der Übergabe des PKW an die Firma in bar zu bezahlen oder im Voraus über die auf der Internetseite www.parknfly.ch aufgezeigten Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen. Überschreitungen der vereinbarten Parkdauer werden mit den jeweils geltenden Tarifen gemäss aktueller Preisliste nachberechnet. Der Kunde anerkennt, der Firma in diesem Fall der nachberechnete Preis zu schulden.
4.3 Die Firma steht bei Nichtbezahlung des vereinbarten bzw. nachberechneten Preises gegenüber dem Kunden bzw. gegenüber dem Eigentümer des PKW ein Zurückbehaltungsrecht am PKW und den sich darin befindlichen Gegenstände zu. Der Kunde übergibt der Firma für diesen Fall den PKW samt den sich darin befindlichen Gegenstände als Pfand, verbunden mit der Berechtigung der Firma, ihre Ansprüche durch freihändigen Verkauf des Pfandes zu befriedigen. Die Firma ist somit berechtigt die Herausgabe des PKW sowie der sich darin befindlichen Gegenstände zu verweigern, solange der Kunde der Firma den vereinbarten bzw. nachberechneten Preis nicht bezahlt hat.
5. Ankunfts- und Abflugzeiten
5.1. Der Kunde teilt der Firma die Ankunfts- und Abflugzeiten des Fluges und die Abgabe- und Rückgabezeiten für den PKW bei der Buchungsanfrage verbindlich mit. Eine spätere Änderung dieser Angaben hat der Kunde der Firma rechtzeitig, mindestens jedoch 24 Stunden vor den entsprechenden Zeiten unter Angabe des Vornamens, Familiennamens und der Buchungsnummer per E-Mail an info@parknfly.ch mitzuteilen.
5.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass er rechtzeitig am Flughafen eintrifft. Das rechtzeitige Eintreffen des Kunden und dessen Gepäck am Flughafen ist nicht Vertragsgegenstand und ist von der Leistungspflicht der Firma nicht erfasst. Jegliche Gewährleistung und Haftung der Firma ist ausgeschlossen.
6. Stornierungen, Umbuchungen und nachträgliche Änderungen von gebuchten Leistungen
6.1 Eine Stornierung der gebuchten Leistung ist vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich. Die Stornierung muss gegenüber der Firma schriftlich erfolgen. Massgebender Zeitpunkt für die Stornierung ist der Eingang der Erklärung des Kunden bei der Firma.
6.2 Eine Stornierung ist kostenfrei, wenn sie spätestens 4 Tage (96 Stunden) vor der vereinbarten Abgabezeit erfolgt. Die Mitteilung ist zu richten an: parknfly.ch GmbH, Flughofstrasse 41, CH-8152 Glattbrugg; E-Mail: info@parknfly.ch. Erfolgt die Stornierung nach diesem Zeitpunkt, ist die Firma berechtigt, dem Kunden 50% des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen. Der Kunde anerkennt, diesen allfälligen Betrag der Firma zu schulden.
6.3 Die Regelung gemäss Ziffer 6.1 und 6.2 gilt auch für Umbuchungen und nachträglichen Änderungen der Buchung.
7. Haftung und Haftungsausschluss
7.1 Jede Haftung und Gewähr der Firma gegenüber dem Kunden für den vom Kunden abgegebenen PKW und der sich darin befindlichen Gegenstände ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
7.2 Die Firma haftet gegenüber dem Kunden bzw. dem Eigentümer des PKW insbesondere nicht für die Folgen von Beschädigungen oder für den Diebstahl betreffend den vom Kunden abgegebenen PKW und der sich darin befindlichen Gegenstände. Ebenso ist die Haftung ausgeschlossen für allfällige Standschäden am PKW, technische Defekte am PKW, Parkschäden am PKW, Folgen von Vandalismus am PKW usw. Der Kunde hat zudem keinen Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines Mietfahrzeuges oder auf Ersatz von anderen Kosten (wie zusätzliche Übernachtungskosten usw.).
Die Firma bezeichnet bei der Abgabe des PKW durch den Kunden allfällige festgestellte Schäden am PKW. Die Firma ist berechtigt, auch später, namentlich beim Parkieren des PKW auf dem Abstellplatz, festgestellte Schäden am PKW zu bezeichnen. Solche Schäden gelten als vorbestehend. Der Kunde anerkennt diese Schäden als vorbestehende Schäden, für welche die Firma nicht haftet. Allfällige zusätzliche Schäden am PKW hat der Kunde der Firma jedenfalls unverzüglich und noch vor dem Abfahren vom Flughafen anzuzeigen.
7.3 Kann die Firma wegen Verschulden von Dritten den Vertrag nicht richtig erfüllen, hat der Kunde keine Ansprüche gegenüber der Firma. Der Kunde hat insbesondere keinen Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines Mietfahrzeuges oder auf Ersatz von anderen Kosten (wie zusätzliche Übernachtungskosten usw.). Die Firma ist verpflichtet, das ihr Mögliche zur raschen Behebung dieses Umstandes zu leisten.
7.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der PKW für die Dauer ab der Abgabe bis zur Rückgabe an die Firma in fahrtauglichem Zustand ist und sämtliche Anforderungen an die Strassenverkehrsgesetzgebung erfüllt. Sollte das Fahrzeug aus technischen oder anderen Gründen nicht fahren bzw. nicht fahren dürfen und entstehen dem Kunden dadurch Umtriebe, haftet ausschliesslich der Kunde für diese Umtriebe und Zusatzkosten. Wird die Firma bzw. deren Mitarbeiter während der erwähnten Dauer wegen Verletzungen der technischen Anforderungen an den PKW mit einer Busse bestraft, trägt der Kunde die Busse. Der Kunde anerkennt in diesen Fall, die Busse der Firma zu schulden. Es gelten analog die Bestimmungen gemäss Ziffer 4.3.
Kann die Firma den PKW wegen einer amtlichen Anweisung (Verletzung der Strassenverkehrsgesetzgebung, welche im Verantwortungsbereich des Kunden liegt; wie zum Beispiel Überlassen des fahrtauglichen und die Anforderungen der Strassenverkehrsgesetzgebung erfüllenden PKW) ihre Leistungen nicht erbringen, erwächst ihr dadurch kein Nachteil und sie haftet gegenüber dem Kunden nicht.
7.4 Der Kunde haftet gegenüber der Firma nach den gesetzlichen Vorschriften für alle durch ihn zugefügten Schäden, insbesondere für von ihm verursachten oder durch ihn mittelbar oder unmittelbar zu vertretende Verunreinigungen des Parkgeländes der Firma.
Die Firma ist berechtigt, den PKW samt den sich darin befindlichen Gegenstände auf Kosten des Kunden entfernen zu lassen, wenn der PKW innerhalb von 30 Tagen nach der vereinbarten Rückgabezeit nicht abgeholt wurde. Geht vom PKW eine Gefahr für Personen, das Betriebsgelände der Firma oder für das Grundwasser aus, ist die Firma berechtigt, den PKW jederzeit auf Kosten des Kunden entfernen zu lassen. Der Kunde anerkennt, diese allfälligen Kosten der Firma zu schulden.
8. Sonstiges
8.1. Die vom Kunden an die Firma mitgeteilten persönlichen Daten werden ausschliesslich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen verwendet. Solche Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
8.2. Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist CH-8152 Glattbrugg.
8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
8.4. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Die Firma ist zusätzlich berechtigt, Klage oder sonstige gerichtliche Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen. Es ist Schweizerisches Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht anwendbar.
Stand, 26. März 2012